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   OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06   

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https://dejure.org/2007,9325
OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9325)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 12 U 72/06 (https://dejure.org/2007,9325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Betriebsrente unter Zugrundelegung der Lohnsteuerklasse III/0 statt I/0 gegenüber einer Zusatzversorgungsanstalt; Anforderungen an die Errechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts; Umstellung des Zusatzversorgungssystems von einer an ...

  • Judicialis

    VBLS § 41 Abs. 2c a.F.; ; VBLS § 41 Abs. 2c Buchst. a a.F.; ; VBLS § 78 Abs. 2 Satz 1; ; VBLS § 79 Abs. 2 Satz 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS a. F. § 41 Abs. 2 c Buchst. a; VBLS § 78 Abs. 2 S. 1; VBLS § 79 Abs. 2 S. 1; BGB § 305 ff.
    Voraussetzungen für Zugrundelegung der günstigeren Steuerklasse bei der Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts im Zusammenhang mit Gewährung einer Zusatzversorgungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Familienstandsabhängige Besserstellung von Versorgungsempfängern begegnet keinen Bedenken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 480
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Die Tarifpartner sind jedoch an das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden und haben bezüglich vorhandener Besitzstände die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. etwa das den Parteien bekannte Senatsurteil vom 07.12.2006 - 12 U 91/05 - veröffentlicht im anonymisierten Volltext bei den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter www.olgkarlsruhe.de, unter B IV 1 m.w.N.).

    Bei unveränderter Fortführung als Gesamtversorgung war der Bestand des Zusatzversorgungssystems, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. zuletzt etwa Senatsurteil vom 07.12.2006 aaO unter B IV 4) gefährdet.

    Weitaus überwiegend ändern sich in diesem Abschnitt der Erwerbsbiografie die maßgeblichen persönlichen Verhältnisse entweder nicht oder dahingehend, dass gemäß § 41 Abs. 2c Satz 1 VBLS a.F. die günstigere Lohnsteuerklasse III zwar zum Umstellungsstichtag, nicht aber mehr zum Zeitpunkt des Renteneintritts anzuwenden ist (Senatsurteil vom 07.12.2006 aaO unter B IV 4 g aa).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Grundentscheidungen der beteiligen Sozialpartner grundsätzlich hinzunehmen, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Hiervon ausgehend hat der Bundesgerichtshof die durch die 19. Satzungsänderung eingeführte Nettogesamtversorgung gebilligt und entschieden, dass insbesondere auch § 41 Abs. 2a bis 2c VBLS a.F. einer Inhaltskontrolle Stand halten (BGHZ 103, 370 unter II).

  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Grundentscheidungen der beteiligen Sozialpartner grundsätzlich hinzunehmen, weil die Ausgestaltung der Zusatzversorgung vor allem deren Konsens vorbehalten ist (vgl. BGHZ 103, 370, II 2 a; BGH VersR 2004, 319 unter II 2 b).

    Es handelt sich um ein reines Berechnungselement, das zusammen mit der weiteren Rechengröße des in § 41 Abs. 2b VBLS festgelegten Vomhundertsatzes zu dem von den Tarifparteien als richtig angesehenen Abstand der Gesamtversorgung zum letzten Nettoentgelt des Versicherten und zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen der aktiven Beschäftigten führt (BGH VersR 2004, 319 unter 2 b bb m.w.N.).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Der Verfassungsgeber selbst anerkennt durch Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besonders schützenswerte Lebensform und unterstellt sie einer besonderen Förderpflicht des Staates (vgl. BVerfG NJW 2002, 2543, 2547 ff).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Denn sie können aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber unmittelbar Rechte herleiten (st. Rspr.: BGHZ 155, 132 unter II 2 a; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 a und c).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Das Vertrauen eines Versicherten darauf, auch künftig ungeschmälert Zuwächse nach dem bisherigen System erwerben zu können, war insoweit nicht mehr schutzwürdig (vgl. BAG 100, 76 unter III).
  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Denn sie können aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber unmittelbar Rechte herleiten (st. Rspr.: BGHZ 155, 132 unter II 2 a; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 a und c).
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Der Zeitpunkt muss aber sachlich vertretbar sein (vgl. BAGE 99, 53 unter 2 b m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Stellung eingetragener Lebenspartner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Auch diese Privilegierung, etwa gegenüber nicht (mehr) unterhaltspflichtigen Alleinstehenden oder nicht verheirateten Partnern, ist - jedenfalls für den Zeitraum, in dem die VBLS a.F. galt (vgl. auch Senatsurteil vom 21.10.2004 - 12 U 195/04 - VersR 2005, 636 unter II 1 b) - durch hinreichende Gründe sachlich gerechtfertigt.
  • OLG Karlsruhe, 29.03.2001 - 12 U 173/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06
    Eine abweichende Bewertung ist auch nicht unter Berücksichtigung des von der Klägerin im Berufungsverfahren angeführten Senaturteils vom 29.03.2001 in der Sache 12 U 173/00 veranlasst.
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